ABC-Messe GmbH, Düsseldorf ABC-Messe GmbH
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Impressum

abc@abc-messe.com
Logistic

General Terms and Conditions

der ABC-Messe GmbH, Düsseldorf im Folgenden (AN) genannt,
werden vom Auftraggeber im folgenden (AG) genannt
bei Auftragserteilung anerkannt


1. Die folgenden Bedingungen werden als verbindlich anerkannt für den Geschäftsverkehr zwischen AG und AN durch Auftragserteilung und Auftragsannahme, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Stillschweigen gilt nicht automatisch als Zustimmung.
2. Die Urheberrechte für unsere Angebote, Zeichnungen und sämtliche Unterlagen liegen beim AN.
3. Sämtliche Unterlagen dürfen an Dritte nur weitergegeben werden, wenn der AN seine schriftliche Zusage erteilt hat.
Sie dürfen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen auch nicht für andere als den vereinbarten Zwecken genutzt werden.
4. Die Leistung und Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des AG.  Wird die Ware auf  Wunsch und zu Lasten des AG durch den  AN versendet, so gehen alle Gefahren mit erfolgter Übergabe an einen Beauftragten des AG  auf den  AG  über. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich "ab Werk" unversichert. Soweit nach der Übergabe Verluste, Warenschäden oder Vermögensschäden zum Beispiel durch Lieferfristüberschreitung oder vorübergehendem Verlust entstehen, haften wir daher nicht. Auf ausdrücklichen Wunsch des  AG  besteht aber die Möglichkeit eine Transportversicherung zu Lasten des  AG abzuschließen. Die Lieferung erfolgt in der vereinbarten Lieferfrist. Teillieferungen sind möglich und zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhersehbarer oder nicht vermeidbarer Ereignisse. Der  AN  hat dem  AG  über mögliche Verzögerungen nach Bekanntwerden des Ereignisses unverzüglich schriftlich zu informieren. Bei anderen Lieferverzögerungen kann der  AG vom Vertrag nach Gewährung einer Nachlieferungsfrist von einem Monat zurücktreten. Diese Nachlieferungsfrist beginnt mit dem Eingang einer schriftlichen Aufforderung zur Lieferung.
5. Alle Preise verstehen sich netto ab Betrieb des AN  zuzüglich Verpackung, Fracht, eventueller Straßenmaut, Porto, Versicherung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis durch den  AN berechnet und nicht zurückgenommen.
6. Liegt zwischen Auftragserteilung und Liefertermin ein Zeitraum von länger als 6 Monaten, erfolgt die Preisgestaltung vorbehaltlich etwaiger Lohn - und Materialkostenerhöhungen. Der  AN  ist zur Anpassung der Preise berechtigt.
7. Mietgut wird für den vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für Verluste oder Schäden haftet der Mieter von der Anlieferung bis zur Abholung durch den AN, auch wenn der Mieter einen Messestand bereits verlassen hat. Nicht zurückgegebenes Material wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
Vorbestellte oder reservierte Mietobjekte, die nicht abgenommen werden, werden dem AG in Rechnung gestellt. Soweit der AN eine andere Verwendung zum gleichen Mietzins findet, werden dem AG 50 % der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt. Der Vermieter behält sich vor die Mietobjekte gegen gleichwertige andere Mietobjekte zu liefern oder auszutauschen.
8. Die Einlagerung von Ware ist jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum 30.06.oder 31.12. eines Jahres kündbar.
Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen Belastung der Prämien. Die Kosten für Lagerung sind halbjährlich im Voraus zu entrichten. Beträge die 100 € im Jahr unterschreiten, sind jährlich ebenfalls im Voraus zu entrichten.
9. Verschlechtert sich die wirtschaftliche oder rechtliche Lage des  AG, so kann der AN eine Sicherheitsleistung in angemessener Höhe verlangen. Falls diese verweigert wird kann der AN vom Vertrag zurück treten. In diesem Fall sind offene Forderungen des AN durch den AG sofort auszugleichen. Der  AN behält sich ein Pfandrecht auf die eingelagerten Waren vor.
10. Zahlungen sind, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung auszugleichen. Ein Recht zur Aufrechnung von Gegenforderungen wird ausgeschlossen. Soweit die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt ,befindet sich der AG auch ohne Mahnung im Verzug. In diesem Fall werden 3 % Zinsen über dem Bundesbankdiskont fällig. Wechselzahlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Die gelieferte Ware bleibt bis zum endgültigen Ausgleich der Rechnungen im Eigentum des AN. Veräussert der AG die gelieferte Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen seine Rechte an den AN ab.
Der  AG hat dem AN jederzeit Auskunft über den Verbleib der Ware zu erteilen. Die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen obliegt dem AN. Wird die dem AN gehörende Ware im Gewahrsam des AG gepfändet, so hat der AG den AN sofort zu informieren und den Eigentumsvorbehalt dem Pfandnehmer anzuzeigen. Für den AG besteht weder Konnexes noch inkonnexes Pfandrecht.
12.

Beanstandungen sind nach Erhalt der Ware, spätestens nach Ablauf von 8 Tagen dem AN schriftlich anzuzeigen.

Ein Recht auf Wandlung, Minderung, Rücktritt oder Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen besteht nur soweit der AN grob fahrlässig oder vorsätzlich den Anspruch herbei geführt hat. Die Gewährleistung für Bauwerke und für Holzerkrankungen beträgt 2 Jahre.
Die Höchsthaftung pro Schadenfall einschließlich Vermögensschäden beträgt 20.000 Euro.
Eine höhere Haftung im Einzellfall bedarf der schriftlichen Vereinbarung und der Bestätigung durch den AN

13. Der AG darf seine Vertragsrechte nicht auf Dritte übertragen.
14. Für alle späteren Geschäfte gelten die vorstehenden Bedingungen in jeweils neuester Fassung.

Für alle Logistikdienstleistungen gelten zusätzlich die AdSp "Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen "je.w neueste Fassung
Die AdSp finden sie unter http://www.abc-logistik.com/E/adsp.php
15. Die abgegebenen Preise haben ebenfalls Gültigkeit für alle Nachbestellungen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Das gilt auch für alle Geschäfte die mit AG im Ausland vereinbart werden.
17. Soweit ein einzelner Vertragsbestandteil ungültig oder geändert wird, berührt das nicht die übrigen Bestandteile.
18. Alle Änderungen haben nur Gültigkeit bei schriftlicher Bestätigung..
19. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ohne Ankündigung möglich. .
20. Änderungen werden im Internet unter www.abc-messe.com allgemein bekannt gemacht.
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ABC - Messe GmbH, Düsseldorf

Düsseldorf, den 1. Mai 2004